im Bereich Geistige Entwicklung (SHP II)
Voraussetzung:
- Berufsqualifikation mit mindestens 2jähriger Berufspraxis; wie z.B. Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Diplompädagogik, Kunsttherapie, MeisterIn in einem Handwerk
Für diese Ausbildung ist eine Anstellung an einer Waldorf-Förderschule in NRW die berufsbegleitende Grundlage.
Ausbildung:
Der theoretisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung findet statt durch die Teilnahme
- an den Seminartagen (21 Wochenenden in zwei Jahren) im Berufsbegleitenden Kurs Wuppertal (BBK Wuppertal)
- oder: an den IHL-Seminaren im Fach Sonder- und Heilpädagogik im Waldorfinstitut Witten-Annen.
Der schulpraktisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung enthält
- Teilnahme an 7 Ganztags-Seminaren (Schulpraktisches Begleitseminar) und: Unterrichtsbesuche mit anschließenden Nachgesprächen.
Dauer:
3 – 4 Jahre
Abschluss:
Fachzeugnis Sonderpädagogik / Heilpädagogik für Waldorf-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Eine unbefristete Unterrichtsgenehmigung vom Land NRW im Rahmen einer Anstellung an einer Waldorf-Förderschule erfolgt innerhalb der ersten zwei Berufsjahre durch eine schulfachliche Überprüfung des zuständigen Dezernats.