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Berufsbegleitende FachlehrerInnenausbildung

im Bereich Geistige Entwicklung (SHP II)

Voraussetzung:

  • Berufsqualifikation mit mindestens 2jähriger Berufspraxis; wie z.B. Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Diplompädagogik, Kunsttherapie, MeisterIn in einem Handwerk

Für diese Ausbildung ist eine Anstellung an einer Waldorf-Förderschule in NRW die berufsbegleitende Grundlage.

Ausbildung:

Der theoretisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung findet statt durch die Teilnahme

  • an den Seminartagen (21 Wochenenden in zwei Jahren) im Berufsbegleitenden Kurs Wuppertal (BBK Wuppertal)
  • oder: an den IHL-Seminaren im Fach Sonder- und Heilpädagogik im Waldorfinstitut Witten-Annen.

Der schulpraktisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung enthält

  • Teilnahme an 7 Ganztags-Seminaren (Schulpraktisches Begleitseminar) und: Unterrichtsbesuche mit anschließenden Nachgesprächen.

Dauer:

3 – 4 Jahre

Abschluss:

Fachzeugnis Sonderpädagogik / Heilpädagogik für Waldorf-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Eine unbefristete Unterrichtsgenehmigung vom Land NRW im Rahmen einer Anstellung an einer Waldorf-Förderschule erfolgt innerhalb der ersten zwei Berufsjahre durch eine schulfachliche Überprüfung des zuständigen Dezernats.