Sonderpädagogik / Heilpädagogik – SHP I
Voraussetzung:
- staatliche Ausbildung für die Primarstufe, für Sekundarstufe I oder II; mit ersten bzw. ersten und zweitem Staatsexamen
- oder: Ausbildung als KlassenlehrerIn an Waldorfschulen
- oder: andere geeignete Studiengänge
Für diese Ausbildung ist eine Anstellung an einer Waldorf-Förderschule in NRW die berufsbegleitende Grundlage.
Ausbildung:
Der theoretisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung findet statt durch die Teilnahme
- an den Seminartagen (21 Wochenenden in zwei Jahren) im Berufsbegleitenden Kurs Wuppertal (BBK Wuppertal)
- oder: an den IHL-Seminaren im Fach Sonder- und Heilpädagogik im Waldorfinstitut Witten-Annen.
- Frei zu erwerbende Semester-Wochenstunden (SWS), die durch die o.g. Studien nicht abgedeckt sind.
Der schulpraktisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung enthält
- Teilnahme an 7 Ganztags-Seminaren (Schulpraktisches Begleitseminar) und: Unterrichtsbesuche mit anschließenden Nachgesprächen.
Dauer:
3 – 4 Jahre (abzüglich anrechenbarer individueller Vorleistungen)
Abschluss:
Fachzertifikat Sonderpädagogik / Heilpädagogik
Eine unbefristete Unterrichtsgenehmigung vom Land NRW im Rahmen einer Anstellung an einer Waldorf-Förderschule erfolgt innerhalb der ersten zwei Berufsjahre durch eine schulfachliche Überprüfung des zuständigen Dezernats.