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Berufsbegleitende Zusatzqualifikation

Sonderpädagogik / Heilpädagogik – SHP I

Voraussetzung:

  • staatliche Ausbildung für die Primarstufe, für Sekundarstufe I oder II; mit ersten bzw. ersten und zweitem Staatsexamen 
  • oder: Ausbildung als KlassenlehrerIn an Waldorfschulen
  • oder: andere geeignete Studiengänge

Für diese Ausbildung ist eine Anstellung an einer Waldorf-Förderschule in NRW die berufsbegleitende Grundlage.

Ausbildung:

Der theoretisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung findet statt durch die Teilnahme

  • an den Seminartagen (21 Wochenenden in zwei Jahren) im Berufsbegleitenden Kurs Wuppertal (BBK Wuppertal)
  • oder: an den IHL-Seminaren im Fach Sonder- und Heilpädagogik im Waldorfinstitut Witten-Annen.
  • Frei zu erwerbende Semester-Wochenstunden (SWS), die durch die o.g. Studien nicht abgedeckt sind.

Der schulpraktisch-seminaristische Anteil dieser Ausbildung enthält

  • Teilnahme an 7 Ganztags-Seminaren (Schulpraktisches Begleitseminar) und: Unterrichtsbesuche mit anschließenden Nachgesprächen.

Dauer:

3 – 4 Jahre (abzüglich anrechenbarer individueller Vorleistungen)

Abschluss:

Fachzertifikat Sonderpädagogik / Heilpädagogik

Eine unbefristete Unterrichtsgenehmigung vom Land NRW im Rahmen einer Anstellung an einer Waldorf-Förderschule erfolgt innerhalb der ersten zwei Berufsjahre durch eine schulfachliche Überprüfung des zuständigen Dezernats.